Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für das mit dem Kauf Ihres De’Longhi Produkts entgegengebrachte Vertrauen. Das von Ihnen erworbene Produkt der Marke De’Longhi wurde sorgfältig konstruiert, hergestellt und geprüft. Wir gewähren Ihnen daher für dieses Produkt in Ergänzung Ihrer gesetzlichen Käuferrechte eine Herstellergarantie zu den nachstehenden Bedingungen:
Garantiegeber ist die De'Longhi-Kenwood GmbH, IZ NÖ-Süd, Straße 2a (im Folgenden kurz "De‘Longhi"). Garantienehmer ist der Endverbraucherkunde, der das Produkt bei einem Händler mit Sitz in Österreich erworben hat.
Der Garantiezeitraum beträgt zwei Jahre ab dem Tag des Kaufs des Produkts vom Händler. Durch die Erbringung von Garantieleistungen durch De'Longhi oder Dritte wird der Garantiezeitraum nicht verlängert oder erneuert. Etwaige von De’Longhi gewährte Verlängerungen des Garantiezeitraums für bestimmte Produkte bleiben unberührt.
De’Longhi garantiert, dass das erworbene Produkt während des Garantiezeitraums
Garantiefall ist der Verlust der Verwendbarkeit oder Beschaffenheit des Produkts im Sinne von Ziffer 3 a) oder das Auftreten eines konstruktions-, material- oder herstellungsbedingten Mangels des Produkts im Sinne von Ziffer 3 b) dieser Garantiebedingungen innerhalb des Garantiezeitraums gemäß Ziffer 2 dieser Garantiebedingungen.
Bei Auftreten eines unter die Garantie fallenden Mangels des Produkts innerhalb des Garantiezeitraums beseitigt De'Longhi diesen nach eigener Wahl durch kostenfreie(n) Reparatur, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des gesamten Produkts. Ausgetauschte Teile oder Produkte gehen in das Eigentum von De'Longhi über. Wird ein auszutauschendes Produkt bei Eintritt des Garantiefalls nicht mehr produziert, ist De'Longhi berechtigt, ein gleichwertiges Austauschprodukt seiner Wahl zu liefern. Ein Anspruch des Kunden auf Austausch des mangelhaften Produkts gegen ein Neues besteht nicht.
Die Abwicklung der Garantie erfolgt nach Maßgabe der Entscheidung von De‘Longhi. Der Kunde kann zur Einsendung des mangelhaften Produkts aufgefordert werden. Mit dem Produkt ist eine Kopie der Händlerrechnung über den Kauf des mangelhaften Produkts einzusenden. Der Kunde ist verpflichtet, in der von De’Longhi geforderten Weise bei der Abwicklung der Garantie mitzuwirken und erforderliche Angaben zu machen. Produkte werden ausschließlich in gereinigtem Zustand zur Erbringung von Garantieleistungen angenommen.
8. Garantieausschlüsse
Von der De’Longhi Herstellergarantie ausgenommen sind:
Nicht unter die De'Longhi Herstellergarantie fallen Arbeiten, die mit der Installation des Produkts oder dem Anschluss an Elektro- oder sonstige Versorgungsleitungen verbunden sind. Ebenfalls von der Garantie ausgenommen sind der Austausch von Verbrauchsmaterialien (z.B. Filter) sowie die Durchführung von Reinigungs-, Wartungs- oder Einstellarbeiten, soweit diese nicht zur Erbringung der Garantieleistung erforderlich sind.
Andere Rechte des Käufers, als die in diesen Garantiebedingungen vorgesehenen Rechte, werden durch die De'Longhi Herstellergarantie nicht begründet. Die Garantie umfasst insbesondere nicht den Ersatz von Schäden, die durch das mangelhafte Produkt an anderen Sachen oder an Personen verursacht werden, und keinen Ersatz von entgangenen Gebrauchsvorteilen des Produkts. Ebenfalls begründet die Garantie keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des für ein mangelhaftes Produkt gezahlten Kaufpreises.
Gesetzliche oder vertragliche Rechte des Kunden gegen den Verkäufer des Produkts werden von dieser De’Longhi Herstellergarantie nicht berührt. Als Kunde steht dem Kunden das gesetzliche Recht auf Gewährleistung zu, wenn die Ware mangelhaft ist und diese Mängel schon bei Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt vorhanden waren. Gewährleistungsansprüche verjähren bei beweglichen Sachen nach 2 Jahren. Wenn ein Mangel innerhalb von 12 Monaten auftritt, besteht die gesetzliche Vermutung, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe bzw. Lieferzeitpunkt vorhanden war. Innerhalb der Gewährleistungsfrist stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im gesetzlichen Umfang und unentgeltlich zu.
Für die Maestosa-Serie (Modellbezeichnung EPAM 960.75 und EPAM 960.55) gelten die oben genannten Garantiebedingungen mit Ausnahme der Nr. 3 und Nr. 8 der oben genannten Bedingungen. Stattdessen gelten die folgenden Garantiebedingungen:
De’Longhi garantiert, dass das erworbene Produkt während des Garantiezeitraums
Von der De’Longhi Herstellergarantie ausgenommen sind:
Version: 20.20.2024