Aktionsgerät kaufen im Zeitraum 01.10.2024 bis 31.01.2025
Online innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf registrieren
Das Zertifikat zur Garantieerweiterung erhalten Sie per Email
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Vielen Dank, dass Sie sich für einen De’Longhi Kaffeevollautomaten (nachfolgend «Gerät») entschieden haben. Ihr Gerät wurde sorgfältig konstruiert, hergestellt und geprüft. Die De'Longhi Switzerland AG (nachfolgend «De’Longhi» genannt), Lättichstrasse 6, 6340 Baar, gewährt daher für dieses Gerät in Ergänzung der gesetzlichen Rechte des Käufers eine Herstellergarantie. Zusätzlich bietet De’Longhi für ausgewählte Aktionsmodelle eine Garantieverlängerung gemäss nachstehenden Bedingungen an: 1.Grundsätzlich gelten die Bedingungen der freiwilligen De’Longhi Herstellergarantie, die der De’Longhi Webseite https://www.delonghi.com/de-ch zu entnehmen sind. 2. Auf ausgewählte Modelle bietet De’Longhi eine Garantieverlängerung über den Zeitraum der gesetzlichen und freiwilligen Garantie hinaus. Die Gewährung der erweiterten Garantie kann an bestimmte Aktionszeiträume gekoppelt sein. 3. Die aktuelle Liste der Aktionsmodelle, den Umfang der Garantieverlängerung und der Gültigkeitszeitraum sind der Webseite zu entnehmen.Die aktuelle Liste der Aktionsmodelle, den Umfang der Garantieverlängerung und der Gültigkeitszeitraum sind der Webseite zu entnehmen. 4. Das gekaufte Gerät muss sofort nach Kauf, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten ab Kauf, auf der De’Longhi Webseite registriert werden. Während des Registriervorgangs muss die Teilnahme an der Garantieverlängerung bestätigt werden. Der Käufer muss eine auf ihn lautende Rechnung oder einen Kassenbon einreichen, auf welchem das Kaufdatum, die Gerätebezeichnung und die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Ausserdem muss bei der Registrierung des Geräts die Seriennummer des Produkts angegeben werden. 5. Für die unter Punkt 2 genannte erweiterte Garantie teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich Aktionsmodelle, die den Vorschriften für das Inverkehrbringen in der Schweiz entsprechen. Vorausgesetzt ist ferner, dass die Garantieleistung in der Schweiz mit zumutbarem Aufwand (z.B. in Bezug auf die vorhandenen Ersatzteile und Qualifikation des Personals) erbracht werden kann. Der Käufer muss eine auf ihn lautende Rechnung oder einen Kassenbon einreichen, auf welchem das Kaufdatum, die Gerätebezeichnung und die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Ein Lieferschein ist als Nachweis nicht ausreichend. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei Onlinekäufen. 6. Der Garantieanspruch muss innerhalb des Garantiezeitraums geltend gemacht werden, indem der Käufer sich unter Mitteilung des Mangels an den Verkäufer des Geräts oder an die Hotline von De’Longhi wendet. Auf Aufforderung von De’Longhi hat der Käufer ggf. das mangelhafte Gerät bei einer autorisierten De’Longhi-Servicestelle vorzulegen oder einzusenden. Zusammen mit dem Gerät hat der Käufer den Originalkaufbeleg mit Ausweis des Kaufdatums vorzulegen oder einzusenden, da andernfalls kein Anspruch auf Garantieleistungen besteht. Bei einem Garantiefall im dritten bis fünften Jahr ab Kauf hat der Kunde zusätzlich die fristgerechte Registrierung des Geräts nachzuweisen. 7.Von der De’Longhi Garantieverlängerung ausgenommen sind: a. Gewerblich genutzte Geräte. b. Mängel, die durch nicht der Bedienungsanleitung entsprechende Aufstellung, Nutzung oder Wartung des Geräts entstanden sind. c. Mängel, die durch Sturz, Überspannung oder äussere Einwirkung auf das Gerät oder durch Eingriffe durch nicht von De’Longhi autorisierte Personen entstanden sind. d. Mängel, die durch die Verwendung von nicht originalen De’Longhi Zubehör- oder Ersatzteilen entstanden sind. e. Mängel, die aufgrund mangelnder Reinigung des Geräts – insbesondere der Brüh- und Aufschäumeinheit – oder Verwendung von nicht der De’Longhi Spezifikation entsprechenden Reinigungs-/Entkalkungsmitteln entstanden sind. f. Mängel an Verschleissteilen (z. B. Dichtungen, Ventile) oder Mängel, die durch Defekte von Verschleissteilen entstanden sind g. Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z. B. Steine) entstanden sind.
Sollten Sie Fragen zu diesem Produkt haben oder sollten technische Probleme auftreten, erreichen Sie uns unter unserer Service-Hotline +41 (0)41 766 87 27 oder über dieses Kontaktformular. • Mo-Do: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr • Fr: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 UhrNach der Registrierung erhalten Sie via Email innerhalb 24 Stunden Ihr Garantiezertifikat. Hier wird man Ihnen gerne fachkundige und schnelle Hilfe geben. Bitte halten Sie bei einem Anruf unserer Hotline folgende Informationen bereit: • Gerätebezeichnung • Seriennummer des Gerätes (zu finden hinter dem Wassertank) • Kaufdatum • Name des Händlers Unsere Empfehlung: Bitte bewahren Sie die Originalverpackung auf, damit Sie das Gerät im Garantiefall schnell und sicher an unsversenden können. Wir wünschen viel Freude und schöne Kaffeemomente mit Ihrem De’Longhi Kaffeevollautomaten.